AGB Vermittlung
Allgemeine Geschäftsbedingungen „Vermittlung (offline)“ der Jochen Schweizer Arena GmbH, Ludwig-Bölkow-Allee 1, 82024 München, Bundesrepublik Deutschland
§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Die Jochen Schweizer Arena GmbH (nachfolgend auch „JSA“, „wir“ oder „uns“ genannt) betreibt die Jochen Schweizer Arena in Taufkirchen bei München, eine einzigartige Multierlebnisdestination mit den Erlebnissen Fliegen (Bodyflying), Indoor-Surfen (Jochen Schweizer citywave) und Outdoor (Hochseilklettergarten, Sky Jump, Flying Fox und Abseilstation), Team Mission Parcours/Friends Challenge sowie Gastronomieeinrichtungen, Kinderspielplatz und einem großen Veranstaltungs- und Tagungsbereich.
(2) Darüber hinaus bieten wir Erlebnisgeschenke (Erlebnis-Tickets, Erlebnis-Gutscheine, Wahlgutscheine Wertgutscheine und Erlebnis-Boxen) für die Inanspruchnahme von Erlebnisleistungen (nachfolgend „Erlebnisse“ genannt) Dritter (nachfolgend „Erlebnispartner“ genannt) an. Wir vermitteln die Leistungen der Erlebnispartner.
(3) Erwerben Sie unsere Erlebnisgeschenke im stationären Handel (also in der Jochen Schweizer Arena in Taufkirchen oder einem Ladenlokal eines autorisierten JSA-Handelspartners) oder nehmen dort Vermittlungs(dienst)leistungen von uns in Anspruch, finden hierauf die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) Anwendung. Bitte beachten Sie, dass einzelne Regelungen dieser AGB für Erlebnis-Tickets (§ 2 Absatz 2) keine Anwendung finden. Hierauf weisen wir Sie in der jeweiligen AGB-Regelung ausdrücklich hin.
§ 2 Unsere Produkte
(1) Produkte von JSA sind Erlebnis-Tickets, Erlebnis-Gutscheine, Wahlgutscheine Wertgutscheine und Erlebnis-Boxen (auch „Erlebnisgeschenke“ genannt).
(2) Das Erlebnis-Ticket ist ein für ein bestimmtes Erlebnis zu einem spezifischen Termin lautendes Ticket. Ausschließlich der Inhaber des Erlebnis-Tickets ist berechtigt, dieses Erlebnis mit dem auf dem Erlebnis-Ticket aufgeführten Leistungsumfang zu dem beim Kauf ausgewählten spezifischen Termin in Anspruch zu nehmen. Bitte beachten Sie, dass einzelne Regelungen dieser AGB für den Kauf von Erlebnis-Tickets keine Anwendung finden. Hierauf weisen wir Sie in der jeweiligen AGB-Regelung nochmals ausdrücklich hin.
(3) Der Erlebnis-Gutschein ist ein für ein bestimmtes Erlebnis ausgestellter Gutschein, der den Inhaber berechtigt, dieses Erlebnis zu den auf dem Erlebnis-Gutschein aufgeführten Leistungsumfang zu einem noch zu vereinbarenden, verfügbaren Zeitpunkt bei einem der verfügbaren Erlebnispartner in Anspruch zu nehmen.
Sofern dem Erlebnis-Gutschein zusätzlich ein auf einen Nennwert in Euro lautender Wertgutschein oder ein auf konkrete Sachleistungen (z.B. Verpflegungsleistungen) lautender Gutschein beigefügt ist, ist der Inhaber berechtigt, bei dem Aussteller des Gutscheins Leistungen im Nennwert des Gutscheins oder Sachleistungen (z.B. Verpflegungsleistungen) in Anspruch zu nehmen.
(4) Der Wahlgutschein ist ein Erlebnis-Gutschein für eine themenbezogene, abschließende Auswahl von hierfür festgelegten Erlebnissen. Der Inhaber eines Wahlgutscheins ist berechtigt, eines der in dem jeweiligen Erlebnisprodukt enthaltenen Erlebnisse in Anspruch zu nehmen. Sofern dem Wahlgutschein zusätzlich ein auf einen Nennwert in Euro lautender Wertgutschein oder ein auf konkrete Sachleistungen (z.B. Verpflegungsleistungen) lautender Gutschein beigefügt ist, ist der Inhaber berechtigt, bei dem Aussteller des Gutscheins Leistungen im Nennwert des Gutscheins oder Sachleistungen (z.B. Verpflegungsleistungen) in Anspruch zu nehmen.
(5) Der Wertgutschein ist ein auf einen Nennwert in Euro lautender Gutschein, der den Inhaber berechtigt, diesen Wertgutschein zum Kauf unserer Erlebnisgeschenke Erlebnis-Tickets (§ 2 Absatz 2), Erlebnis-Gutscheine (§ 2 Absatz 3), Wahlgutscheine (§ 2 Absatz 4) und Erlebnis-Boxen (§ 2 Absatz 6) unter Ausschluss von Wertgutscheinen als Zahlungsmittel einzusetzen. Der Kauf von Wertgutscheinen (§ 2 Absatz 5) oder JS Arena Gastro-Gutscheinen (§ 2 Absatz 7) mit dem Guthaben anderer Wertgutscheine ist ausgeschlossen.
(6) Die Erlebnis-Box ist ein aus Erlebnisgutscheinen und/oder Wahlgutscheinen und/oder Wertgutscheinen und/oder JS-Arena Gastro-Gutscheinen bestehendes Erlebnisgeschenk.
(7) Der JS Arena Gastro-Gutschein ist ein auf einen Nennwert in Euro lautender Wertgutschein, der den Inhaber berechtigt, diesen Wertgutschein ausschließlich für den Verzehr von Speisen und/oder Getränken in unserer Gastronomie in der JS Arena als Zahlungsmittel einzusetzen. Der Kauf von JS Arena Gastro-Gutscheinen oder Wertgutscheinen (§ 2 Absatz 5) mit dem Guthaben anderer JS Arena Gastro-Gutscheine und/oder der Kauf von anderen JSA-Produkten ist ausgeschlossen.
§ 3 Leistungsbeschreibung
(1) JSA trifft aus einer Vielzahl von Erlebnissen verschiedenster Anbieter eine Auswahl und präsentiert diese in den Erlebnisbeschreibungen, die den Erlebnisgeschenken beigefügt sind, in der von JSA betriebenen JS Arena und in den Ladenlokalen der autorisierten JSA-Handelspartner. Die Leistung von JSA besteht in dem Verkauf von Erlebnisgeschenken sowie der Vermittlung von Erlebnissen und der Erbringung von weiteren Vermittlungs(dienst)leistungen.
(2) Die Durchführung der Erlebnisse obliegt alleine den Erlebnispartnern (als Veranstalter), die JSA sorgfältig auswählt. Der Vertrag über die Inanspruchnahme des jeweiligen Erlebnisses kommt unmittelbar zwischen dem Teilnehmer des Erlebnisses und dem jeweiligen Erlebnispartner zustande. Die Erfüllung der vermittelten Erlebnisleistung als solche ist keine Leistungspflicht von JSA. JSA ist also Vermittlerin zwischen Ihnen und dem jeweiligen Erlebnispartner. JSA hat daher auch keinen Einfluss auf die Bedingungen für die Inanspruchnahme und Durchführung der vermittelten Erlebnisse. Für die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und dem Erlebnispartner finden ausschließlich die AGB des jeweiligen Erlebnispartners Anwendung.
(3) Nach dem Erwerb eines Erlebnisgeschenks ist der Inhaber berechtigt, das (ausgewählte) Erlebnis in Anspruch zu nehmen, indem er sich einen der zur Verfügung stehenden Veranstaltungsorte für das jeweilige Erlebnis (soweit für das Erlebnis mehrere Orte zur Inanspruchnahme verfügbar sind) sowie einen Erlebnispartner auswählt und mit dem ausgewählten Erlebnispartner einen Termin zur Durchführung vereinbart. Hierzu werden beim Einlöseprozess des Gutscheins die Kontaktdaten zum jeweiligen Erlebnispartner oder zu einem Untervermittler vermittelt, bei dem die Buchung des Erlebnisses vorgenommen werden kann.
(4) Für die Inanspruchnahme der Erlebnisse kommen die AGB der Erlebnispartner zur Anwendung. Wichtige Inhalte daraus (z. B. Ausschlusskriterien, Mindestteilnehmerzahl, Termine, Orte) finden Sie in unseren Erlebnisbeschreibungen oder auch im Internet unter www.jochen-schweizer-arena.de.
§ 4 Einlösung und Umtausch von Erlebnisgeschenken
(1) Erlebnisgeschenke berechtigen den Inhaber, zu den geltenden Bedingungen (z. B. für die körperliche Eignung) und den AGB des jeweiligen Erlebnispartners, das entsprechende Erlebnis bei einem der zur Verfügung stehenden Erlebnispartner in Anspruch zu nehmen.
(2) Für Erlebnisgeschenke, die dem Gutscheininhaber eine Auswahl von mehreren Erlebnissen und/oder Erlebnisorten ermöglichen (z. B. Wahlgutschein als Erlebnis-Box), besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme eines bestimmten Erlebnisses oder eines Erlebnisses an einem bestimmten Ort, sofern und soweit für den Inhaber noch eine angemessene Wahlmöglichkeit besteht.
(3) Soweit nicht ausdrücklich geregelt, ist die Anreise zum Erlebnisort und/oder etwaige Beherbergungsleistungen nicht enthalten. Die Kosten hierfür sind von Ihnen selbst zu tragen.
(4) Bitte beachten Sie, dass die Buchung bestimmter Erlebnisse bei unseren Erlebnispartnern, insbesondere an Wochenenden und in Ferienzeiten, eine entsprechende Vorlaufzeit erfordern kann. Bitte informieren Sie sich daher stets rechtzeitig bei uns oder unseren Erlebnispartnern über die Verfügbarkeit Ihres Wunschtermins. Die verbindliche Buchung des Erlebnisses erfolgt mit Zugang der Buchungsbestätigung. Wir empfehlen Ihnen daher, keine Reise- und Unterkunftsbuchungen vorzunehmen, solange Sie keine verbindliche Bestätigung der Buchung durch den Erlebnispartner erhalten haben. Bitte bringen Sie zu Ihrem Erlebnis unbedingt die Buchungsbestätigung mit.
(5) Der Erlebnispartner ist rechtzeitig über etwaige Terminverschiebungen zu unterrichten. Bitte beachten Sie, dass die Erlebnispartner im Falle von Terminverschiebungen oder kurzfristigen Absagen Gebühren erheben können. Wir empfehlen Ihnen daher, sich hierüber im Vorfeld beim Erlebnispartner zu informieren. Werden solche Gebühren fällig, sind diese direkt an den Erlebnispartner zu entrichten.
(6) Erscheinen Sie zu einem gebuchten Termin nicht und haben Sie diesen auch nicht gemäß den Bedingungen des Erlebnispartners rechtzeitig abgesagt, verfällt der für die Inanspruchnahme dieses Erlebnisses eingesetzte Gutschein und der sich hieraus ergebende Leistungsanspruch ersatzlos. Da bei Erlebnis-Tickets Umbuchungen nicht möglich sind, findet diese Regelung für Erlebnis-Tickets keine Anwendung.
(7) Der Wertgutschein berechtigt Sie, diesen in Höhe des Nennwerts für den Kauf von Erlebnis-Gutscheinen, Erlebnis-Tickets, Wahlgutscheinen, Erlebnis-Karten oder weiteren JS Arena-Produkten, nicht aber von Wertgutscheinen und/oder als Zahlungsmittel in der Jochen Schweizer Arena, telefonisch bei JSA oder unter www.jochen-schweizer-arena.de einzusetzen. Abweichend hiervon sind Wertgutscheine in Form der JS Arena Gastro-Gutscheine (§ 2 Absatz 7) nur in der Jochen Schweizer Arena einlösbar.
(8) Ist der Preis des mit einem Wertgutschein zu erwerbenden JSA-Produkts geringer als der Nennbetrag des als Zahlungsmittel eingesetzten Wertgutscheins, verbleibt Ihnen der Differenzbetrag als Guthaben. Dieses Guthaben kann zum Kauf weiterer JSA-Produkte eingesetzt werden. Eine Barauszahlung des Differenzbetrages ist ausgeschlossen und es verbleibt bei der Einlösefrist (§ 4 Absatz 10) des als Zahlungsmittel eingesetzten Wertgutscheins. Ist der Preis des zu erwerbenden JSA-Produkts höher als der Nennbetrag des Wertgutscheins, ist der Differenzbetrag von Ihnen zu begleichen.
(9) Sollten Sie Erlebnis-Gutscheine Wertgutscheine und/oder Erlebnis-Tickets auch für weitere Personen erwerben, werden Sie diese weiteren Personen über diese AGB informieren.
(10) Erlebnisgeschenke können innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren eingelöst und das Erlebnis kann bis zum Ablauf dieser Frist in Anspruch genommen werden (Einlösefrist). Diese Einlösefrist beginnt mit Schluss des Jahres, in dem das Erlebnisgeschenk/der Warengutschein gekauft wurde. Bitte beachten Sie, dass für Rabatte, Rabattaktionen und Promotiongutscheine (§ 7) hiervon abweichende Einlösefristen gelten, die sie dem jeweiligen Dokument entnehmen können (§ 7 Absatz 2). Die vorstehenden Sätze 1 bis 3 dieses Absatzes sind nicht auf Erlebnis-Tickets anwendbar.
(11) Bitte beachten Sie, dass wir und unsere Erlebnispartner Erlebnisgeschenke nur einlösen, wenn Sie diese im Original oder die bei Einlösung übermittelte Buchungsbestätigung vorlegen. Dies geschieht zu Ihrer und unserer Sicherheit.
(12) Ein Erlebnis-Gutschein oder ein Wahlgutschein (als Erlebnis-Box oder Erlebnis-Wahlgutschein) kann nach Zahlung einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 15,00 Euro in einen Gutschein für ein anderes Erlebnis oder in einen Wahlgutschein (in Form einer Erlebnis-Box oder eines Erlebnis-Wahlgutscheins) umgetauscht werden, solange der Inhaber des Gutscheins noch keine Buchung bei einem Erlebnispartner vorgenommen hat. Sollte das andere Erlebnis teurer sein als das ursprüngliche Erlebnis, ist der entsprechende Differenzbetrag zusätzlich zur Bearbeitungspauschale an JSA zu zahlen. Sollte das neue Erlebnis günstiger sein als das ursprüngliche Erlebnis, erhalten Sie einen Wertgutschein über den Differenzbetrag. Eine Barauszahlung des Differenzbetrages ist ausgeschlossen und es verbleibt bei der Einlösefrist des für den Umtausch eingesetzten Gutscheins (§ 4 Absatz 10). Der Umtausch eines JS Arena Gastro-Gutscheins (§ 2 Absatz 7) und/oder eines Erlebnis-Tickets (§ 2 Absatz 2) ist jedoch ausgeschlossen. Die unter den §§ 14, 16 und 18 dieser AGB getroffenen Regelungen bleiben hiervon unberührt.
(13) Werden unter Einsatz von Rabatt-Codes (§ 7 Absatz 1) erworbene Erlebnisgeschenke umgetauscht, wird nur der gezahlte, rabattierte Kaufpreis berücksichtigt. Die unter den §§ 14, 16 und 18 dieser AGB getroffenen Regelungen bleiben hiervon jedoch unberührt. Da ein Umtausch von Wertgutscheinen, JS Arena Gastro-Gutscheinen und/oder Erlebnis-Tickets, nicht möglich ist, findet diese Regelung auf vorgenannte Produkte keine Anwendung.
(14) Die Einlösefrist (§ 4 Absatz 10) von umgetauschten Gutscheinen bleibt identisch mit derjenigen des ursprünglich erworbenen Gutscheins. Da ein Umtausch von Wertgutscheinen, JS Arena Gastro-Gutscheinen und/oder Erlebnis-Tickets, nicht möglich ist, findet diese Regelung auf vorgenannte Produkte keine Anwendung.
§ 5 Erlebnisbeschreibungen
(1) Wir sind ständig bemüht, die von uns präsentierten Erlebnisse korrekt und möglichst genau zu beschreiben. Die Inhalte der Erlebnisbeschreibungen sowie die Abläufe eines Erlebnisses können jedoch Änderungen unterliegen. Wir bemühen uns um eine fortlaufende Aktualisierung der Erlebnisbeschreibungen.
(2) Die den Erlebnisgeschenken beigefügten Erlebnisbeschreibungen sowie die verwendeten Fotografien und Abbildungen zu den Erlebnissen sind beispielhaft und dienen der allgemeinen Beschreibung. Die Fotos und/oder Abbildungen von z. B. Aktionen, Situationen, Personen, Fahrzeugen, Orten u.a., sind unverbindlich und können variieren. Die Erlebnisbeschreibungen und Erlebnisbebilderungen können mitunter in ihrer tatsächlichen Ausführung, in Farbgebung und Gestaltung von der Bilddarstellung abweichen, bleiben in ihrem Wert jedoch identisch.
(3) Die Angaben hinsichtlich der Dauer der angebotenen Erlebnisse dienen lediglich als Anhaltspunkt und sind unverbindlich. Die Erlebnisse können eventuell gemäß den Angaben in der jeweiligen Erlebnisbeschreibung in Gruppen, zusammen mit anderen Teilnehmern, stattfinden.
§ 6 Übertragbarkeit von Erlebnis-Gutscheinen, Wertgutscheinen und/oder Erlebnis-Tickets
(1) Unsere Erlebnisgeschenke sind frei übertragbar und können vom jeweiligen Inhaber eingelöst werden, sofern er die (Mindest-) Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Erlebnisses (§§ 11 ff.) erfüllt.
(2) Bei Übertragung eines Erlebnisgeschenks sind Sie verpflichtet, auf die Regelungen dieser AGB hinzuweisen.
(3) Sie sind dafür verantwortlich, dass die Person, die das jeweilige Erlebnis in Anspruch nimmt, die (Mindest-) Voraussetzungen (§§ 11 ff.) hierfür erfüllt. Eine Rückerstattung des Kaufpreises für den Fall einer Nichterfüllung der (Mindest-) Voraussetzungen ist ausgeschlossen.
§ 7 Rabatte, Rabattaktionen und Promotiongutscheine
(1) Rabattaktionen ermöglichen den Kauf von einzelnen Produkten zu niedrigeren Preisen. Hierzu können wir z.B. Rabatt-Codes, Vorteils-Codes oder Rabatt-Gutscheine (nachfolgend „Rabatt-Codes“ genannt) ausgeben. Der Missbrauch von Rabattaktionen oder Rabatt-Codes z.B. für eine Stückelung der Rabattaktionen ist ausgeschlossen. Mehrere Rabatt-Codes dürfen nicht dazu verwendet werden, mehrere niedrigpreisige Erlebnisgeschenke zu kaufen, um diese anschließend in ein höherpreisiges Erlebnisgeschenk umzutauschen. Wir sind berechtigt, solche missbräuchlichen Umtauschanliegen abzulehnen.
(2) Rabatt-Codes haben eine begrenzte Gültigkeit und einen Mindestbestellwert, der sich aus dem jeweiligen Rabatt-Code oder den Rabattbedingungen ergibt.
(3) Rabatt-Codes sind nicht mit anderen Rabatt-Aktionen kombinierbar. Aktionspreise (Streichpreise) gelten als Rabatt-Aktion. Eine Anrechnung von Rabatt-Codes bei einem Erlebnis-Umtausch, eine Barauszahlung oder die Umwandlung von Rabatt-Codes in einen Wertgutschein ist nicht möglich. Pro Kauf ist nur ein Rabatt-Code einlösbar.
(4) Promotiongutscheine sind Erlebnisgeschenke, die zu Werbezwecken unentgeltlich oder im Zusammenhang mit Werbeaktionen zu einem stark reduzierten Preis in den Verkehr gebracht werden.
(5) Promotiongutscheine können nicht umgetauscht werden. Die unter den §§ 14, 16 und 18 dieser AGB getroffenen Regelungen bleiben hiervon jedoch unberührt.
§ 8 Preise
Der jeweils angegebene Preis für unsere Erlebnisgeschenke (§ 2) ist bindend und versteht sich jeweils einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle angegebenen Preise sind Gesamtpreise.
§ 9 Zahlungsmittel, Eigentumsvorbehalt
(1) Als Zahlungsmittel für sämtliche in der Jochen Schweizer Arena von uns angebotenen Leistungen und Produkte stehen Ihnen Kreditkarte, EC-Karte oder Barzahlung zur Verfügung.
(2) Die Zahlungsmittel für die von Ihnen bei unseren offiziellen JSA-Handelspartnern angebotenen Produkte erfragen Sie bitte beim jeweiligen offiziellen JSA-Handelspartner.
(3) Bis zur vollständigen Erfüllung unserer Forderungen dürfen Sie unsere Erlebnisgeschenke (§ 2) nicht verwenden und/oder darüber verfügen. Darüberhinausgehende Rechte von JSA bleiben unberührt.
§ 10 Rechtsfolgen bei Verlust/Missbrauchsgefahr von Erlebnisgeschenken und Warengutscheinen sowie Ausschluss des gutgläubigen Erwerbs bei Kauf von Wahlgutscheinen, Erlebnis-Gutscheinen, Wertgutscheinen, Erlebnis-Tickets von anderen Dritten
(1) Bei Verlust, vermutetem Verlust, Diebstahl oder Missbrauchsgefahr eines Erlebnisgeschenks sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen, um die Sperrung der auf dem JSA-Produkt befindlichen Daten zu veranlassen. Für die unrechtmäßige Einlösung eines Erlebnisgeschenks ohne vorherige Verlustmeldung übernehmen wir keine Haftung. Bitte wenden Sie sich in Verlustfällen unverzüglich an uns unter www.jochen-schweizer-arena.de/impressum.
(2) Unsere Produkte (§ 2) sind nur einlösbar, wenn Sie in unserem Web-Shop, in der Jochen Schweizer Arena oder bei einem der autorisierten JSA-Handelspartner erworben und bezahlt wurden. Werden unsere Produkte von anderen Dritten erworben, trägt der Inhaber das Risiko der Nichteinlösbarkeit.
§ 11 Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Erlebnis
(1) Die Teilnahme an bestimmten Erlebnissen setzt ein Mindestmaß an persönlicher Eignung voraus (z.B. Größe, Alter, Gesundheitszustand, Gewicht, Fahrerlaubnis). Diese (Mindest-) Voraussetzungen für Ihr Erlebnis können Sie den Erlebnisbeschreibungen entnehmen, die den Erlebnisgeschenken beigefügt sind und zur Einsichtnahme ausliegen.
(2) Viele Erlebnisse finden unter freiem Himmel statt und unterliegen Witterungseinflüssen. Wenn die Teilnahme an einem Erlebnis von bestimmten Witterungsbedingungen abhängig ist, informieren wir Sie darüber in den Erlebnisbeschreibungen. Es kann erforderlich sein, die Witterungsverhältnisse kurz vor oder am Tag der Teilnahme beim Erlebnispartner abzufragen. Diese Informationen sind von Ihnen direkt beim Erlebnispartner einzuholen. Sollte das Erlebnis aufgrund der Witterungsverhältnisse nicht durchführbar sein, können Sie den Termin zur Inanspruchnahme des Erlebnisses direkt beim Erlebnispartner umbuchen. JSA kommt in Fällen von vom Erlebnispartner nicht zu vertretenden Terminverschiebungen nicht für Aufwendungen oder Schäden auf, die Ihnen im Zusammenhang mit der versuchten oder erneuten Inanspruchnahme des Erlebnisses entstanden sind (z. B. Reisekosten, Unterkunft, Begleitungen, Urlaub, etc.).
§ 12 Körperliche Behinderungen
Wir begrüßen die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an den angebotenen Erlebnissen, weisen jedoch darauf hin, dass eine Teilnahme in diesem Fall möglicherweise beschwerlich oder unmöglich sein kann. Wir bitten Sie daher, uns vor dem Kauf über bestehende Behinderungen zu informieren. In Zusammenarbeit mit dem Erlebnispartner werden wir uns dann bemühen, individuelle Lösungen für Sie zu finden.
§ 13 Verfügbarkeit von Erlebnissen
Die Teilnahme an den Erlebnissen hängt von deren Verfügbarkeit ab. Informationen zur generellen Verfügbarkeit (z. B. Ort/Region, Saison, Wochenende, Tag, Tageszeiten) können Sie den einzelnen Erlebnisbeschreibungen entnehmen, die den Erlebnisgeschenken beigefügt sind und zur Einsichtnahme ausliegen. Die für Ihr Erlebnis verfügbaren Termine erfragen Sie bitte direkt beim jeweiligen JSA-Erlebnispartner.
§ 14 Ausfall von Erlebnissen
(1) Bei Erlebnissen, bei denen z.B. bestimmte Fahrzeuge, bestimmte technische Einrichtungen und Techniken oder bestimmte Personen inhaltlich beschrieben wurden und diese am Tag der Teilnahme für das Erlebnis nicht zur Verfügung stehen, behalten sich JSA und die Erlebnispartner das Recht vor, nach Möglichkeit entsprechenden, gleichwertigen Ersatz zu stellen oder - sollte dies nicht möglich sein - den Termin auch kurzfristig abzusagen bzw. zu verschieben. Der Gutschein behält in diesem Fall seine Gültigkeit. Sollte der Termin für Ihr Erlebnis kurzfristig verschoben werden müssen, nehmen Sie die Umbuchung bitte direkt beim Erlebnispartner vor.
(2) Weitergehende Ansprüche gegen JSA z.B. Schadensersatzansprüche (Fahrtkosten, Übernachtung, etc.) sind für den Fall der Stellung gleichwertigen Ersatzes oder der Absage des Termins aus von JSA nicht zu vertretenden Gründen jedoch ausgeschlossen.
§ 15 Leistungsänderungen
(1) Inhaltliche Abweichungen und/oder Änderungen von einzelnen Erlebnissen nach Kauf eines unserer Produkte erfolgen nur bei Notwendigkeit, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtinhalt oder die Wirkung des gebuchten Erlebnisses nicht erheblich beeinträchtigen. Wir werden uns nach besten Kräften bemühen, Sie über erhebliche Änderungen Ihres gebuchten Erlebnisses zeitnah zu informieren.
(2) Im Falle der erheblichen Änderung von wesentlichen Inhalten eines Erlebnisses, für dessen Inanspruchnahme Sie bereits einen Termin gebucht haben, sind Sie berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder ein anderes gleichwertiges Erlebnis aus unserem Angebot auszuwählen, sofern wir ein solches Ersatzerlebnis anbieten können.
§ 16 Rücktritt durch die JSA
(1) Bis zur Buchung eines Erlebnisses durch den Gutschein-Inhaber beim Erlebnispartner sind wir berechtigt, aus wichtigem Grund von dem Vertrag über den Kauf eines Erlebnisgeschenks zurückzutreten. Ein wichtiger Grund ist insbesondere, wenn (i) der Erlebnispartner zwischenzeitlich nicht mehr mit JSA kooperiert oder seinen Geschäftsbetrieb eingestellt hat, (ii) dem Erlebnispartner die Durchführung des Erlebnisses wirtschaftlich nicht zumutbar ist oder (iii) ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Tritt insbesondere einer dieser Fälle ein, informieren wir Sie unverzüglich.
(2) Beim Rücktritt vom Vertrag aus wichtigem Grund durch uns erhalten Sie den gezahlten Kaufpreis umgehend zurück. Sie haben auch wahlweise das Recht, ein gleichwertiges Erlebnis aus unserem Angebot in Anspruch zu nehmen.
(3) Weitergehende Ansprüche gegen JSA, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz (z. B. Reisekosten, Übernachtung), sind ausgeschlossen. Die unter § 16 (Haftung von JSA) getroffene Regelung bleibt hiervon unberührt.
§ 17 Gewährleistung
Bei Rechtsgeschäften mit einem Verbraucher, also einer natürlichen Person, die das Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden können, finden für etwaige Gewährleistungsansprüche wegen Rechts- und/oder Sachmängeln die gesetzlichen Regelungen Anwendung.
§ 18 Haftung von JSA
(1) Wir haften für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie aus der Übernahme von Garantien unbeschränkt.
(2) Für fahrlässig verursachte Schäden haften wir im Übrigen nur bei Verletzung einer Pflicht, die für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages wesentlich ist und auf deren Erfüllung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung von JSA der Höhe nach auf einen Betrag von 25.000,- Euro je Schadensfall, sofern und soweit dieser Betrag dem vertragstypisch vorhersehbaren Schaden entspricht, ansonsten auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(3) Soweit eine Haftung von uns für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit Kenntnis hätte erlangen müssen.
(4) Die Haftung von JSA nach den Regelungen des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleibt unberührt.
§ 19 Ausschluss des gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkaufs von JSA-Produkten
(1) Jeder gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf unserer Produkte (insbesondere Erlebnis-Gutscheine, Erlebnis-Tickets und Wertgutscheine) sowie unserer Rabatt-Codes ist untersagt, es sei denn, Sie treffen mit uns eine hiervon abweichende schriftliche Vereinbarung.
(2) Für jeden schuldhaften Verstoß gegen das vorgenannte Verbot des gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkaufs zahlen Sie an uns eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,- Euro, deren Angemessenheit Sie durch das zuständige Gericht überprüfen lassen können. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt uns - unter Anrechnung der Vertragsstrafe - vorbehalten.
§ 20 Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die Sie JSA gegenüber abgeben, bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
§ 21 Datenschutz
Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Personenbezogene Daten, die erforderlich sind, um ein Vertragsverhältnis einschließlich seiner inhaltlichen Ausgestaltung mit Ihnen zu begründen oder zu ändern sowie personenbezogene Daten zur Bereitstellung und Erbringung unserer Leistungen verarbeiten wir selbstverständlich nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen oder wenn Sie hierzu gesondert eingewilligt haben. Weitere Informationen sind in unseren Datenschutzhinweisen enthalten, die für Sie in der Jochen Schweizer Arena und bei den autorisierten Jochen Schweizer Arena-Handelspartnern zur Einsichtnahme ausliegen und die Sie unter www.jochen-schweizer-arena.de/datenschutz abrufen können.
§ 22 Alternative Streitbeilegung
(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm finden.
(2) Ihre Zufriedenheit steht im Mittelpunkt unseres Handelns. Bei etwaigen Reklamationen streben wir gemeinsam mit Ihnen einvernehmliche und kundenorientierte Lösungen an. Wir nehmen daher nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und sind im Übrigen hierzu auch nicht verpflichtet.
§ 23 Änderung dieser AGB
(1) Wir behalten uns das Recht vor, diese AGB zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern. Sollte Sie eine solche Änderung bezogen auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses schlechter stellen, ist diese Änderung nur wirksam, sofern sie aufgrund technischer oder rechtlicher Veränderungen, die nach Vertragsschluss eingetreten sind und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht sicher vorhersehbar waren, erforderlich ist, die wir nicht veranlasst und auf die wir keinen Einfluss haben.
(2) Für Änderungen wesentlicher Regelungen dieser AGB nach Vertragsschluss, insbesondere solcher über Art und Umfang der Leistungen, ist Ihre Zustimmung erforderlich. Solche Änderungen sind nur zulässig, wenn sie unter Abwägung Ihrer und unserer Interessen für Sie zumutbar sind, aufgrund technischer oder kalkulatorischer Veränderungen der Marktverhältnisse nach Vertragsschluss oder dadurch erforderlich geworden sind, dass Dritte (z.B. Erlebnispartner), von denen wir Leistungen beziehen, ihr Leistungsangebot ändern oder ihre Preise erhöhen. Die Preisänderung ist auf den Umfang der Kostenänderung begrenzt. Ihre Zustimmung gilt als erteilt, wenn wir Ihnen die Änderung in Textform mitteilen und Sie der Änderung nicht innerhalb der in der Mitteilung enthaltenen angemessenen Frist widersprechen. Wir werden Sie in dieser Mitteilung über die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs unterrichten.
§ 24 Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Soweit gesetzlich zulässig, ist Erfüllungsort und Zahlungsort der Sitz von JSA.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Regelungen des Internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss des Kaufrechts der Vereinten Nationen. Sind Sie eine natürliche Person, die das Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden können, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als Ihnen hierdurch nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, entzogen wird.
(3) Haben Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, oder sind Sie Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder haben Sie Ihren festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser AGB ins Ausland verlegt oder ist Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von JSA.
Stand: 12/2018
AGB JS Arena Offline Vermittlung DE