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JOCHEN SCHWEIZER ARENA SOCIAL MEDIA GEWINNSPIEL AGB

Teilnahmebedingungen für Facebook- und Instagram-Gewinnspiele der Jochen Schweizer Arena GmbH

Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und Instagram und wird in keiner Weise von Facebook oder Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Alleinige Ansprechpartnerin der Gewinnspielteilnehmer ist die Jochen Schweizer Arena GmbH, Ludwig-Bölkow-Allee 1, 82024 Taufkirchen, Bundesrepublik Deutschland, die Facebook und Instagram von etwaigen Ansprüchen, die Gewinnspielteilnehmer im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel gegen Facebook oder Instagram geltend machen, insoweit freistellt.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Teilnahmebedingungen gelten für Facebook- und Instagram Gewinnspiele der Jochen Schweizer Arena GmbH, Ludwig-Bölkow-Allee 1, 82024 Taufkirchen, Bundesrepublik Deutschland (nachfolgend „JSA“ oder Ausrichterin genannt).

§ 2 Anwendbares Recht der Bundesrepublik Deutschland

(1) Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und JSA unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Regelungen.

(2) Verbraucher ist gemäß der Regelung des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Sind Sie Verbraucher, gilt die unter § 2 Absatz 1 dieser Teilnahmebedingungen getroffene Rechtswahl nur insoweit, als Ihnen hierdurch nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, entzogen wird.

§ 3 Gewinnspiel

(1) Das Gewinnspiel wird von JSA zum, im Post genannten, Zeitraum veranstaltet.

(2) Der Teilnehmer nimmt am Gewinnspiel teil, indem er sämtliche Anforderungen des Gewinnspiels erfüllt. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt der Teilnehmer, dass er diese Teilnahmebedingungen von JSA gelesen, verstanden und akzeptiert hat.

(3) Mitteilungen an JSA erfolgen an folgende Adresse: Jochen Schweizer Arena GmbH, Ludwig-Bölkow-Allee 1, 82024 Taufkirchen, Bundesrepublik Deutschland, oder via E-Mail an social@jochen-schweizer-arena.de.

§ 4 Teilnahme

(1) Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat.

(2) Weitere Voraussetzung für die Teilnahme am Gewinnspiel ist, dass sämtliche Angaben zur Person, zur Anschrift und den Kontaktdaten wahr sind.

(3) Die Teilnahme am Gewinnspiel und die damit verbundene Gewinnchance ist kostenlos und unabhängig vom Erwerb von Waren und/oder der Inanspruchnahme entgeltlicher und/oder unentgeltlicher Dienstleistungen und/oder der Einwilligung des Teilnehmers, Werbung (z. B. in Form von E-Mail-Newslettern) für Produkte und/oder Dienstleistungen von JSA zu erhalten.

§ 5  Ausschluss und nachträglicher Ausschluss am Gewinnspiel

(1) Gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter von JSA und deren Angehörige sowie Gewinnspielvereine und deren Mitglieder sind von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen.

(2) JSA ist jederzeit berechtigt, Teilnehmer zu disqualifizieren oder von der zukünftigen Teilnahme an Gewinnspielen auszuschließen, wenn diese gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen bzw. den Ablauf des Gewinnspieles insbesondere dessen technische Abläufe, stören und/oder manipulieren oder dies versuchen und/oder in sonst unfairer Art und Weise versuchen, das Gewinnspiel zu beeinflussen (also z. B. Verwendung von unlauteren Hilfsmitteln oder sonstigen Manipulationen Vorteile zu verschaffen). Bei Vorliegen eines der vorgenannten Fälle ist JSA berechtigt, auch nachträglich Gewinne abzuerkennen oder zurückzufordern.

§ 6 Durchführung und Abwicklung

(1) JSA führt das Gewinnspiel durch und wählt die Preise hierfür aus.

(2) Die Voraussetzungen für die Teilnahme am Gewinnspiel werden in den Postings eindeutig von JSA definiert.

(3) Das Los entscheidet unter allen Teilnehmern, die die im Post definierten Teilnahmebedingungen erfüllen.

(4) JSA informiert die jeweiligen Gewinner binnen sieben Werktagen durch eine private Nachricht auf dem jeweiligen Social-Media-Kanal und einen Post in der kanaleigenen Story. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass JSA berechtigt ist, die vorgenannten personenbezogenen Daten auf ihrer Website www.facebook.com/JochenSchweizerArena oder www.instagram.com/jochenschweizerarena/ zu veröffentlichen.

(5) JSA sendet den Gewinnern mittels persönlicher Nachricht jeweils eine Gewinnmitteilung mit der Bitte, innerhalb von drei Tagen nach Zugang der Gewinnmitteilung die E-Mail-Adresse, an die der Gewinn versendet werden soll, mitzuteilen. Teilt der Gewinner JSA die Anschrift nicht oder nicht fristgemäß mit, verfällt sein Gewinnanspruch ersatzlos. JSA versendet den Gewinn direkt nach Erhalt der E-Mail-Adresse.

(6) Ist die Übergabe eines Gewinns nicht oder nur unter für JSA unzumutbaren Umständen (z. B. bei Untergang des Gewinns) möglich, erhält der jeweilige Gewinner einen gleichwertigen Gewinnersatz.

(7) Pro Teilnehmer ist bei einem Gewinnspiel nur ein Gewinn möglich.

(8) Sachpreise werden nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland auf Kosten von JSA und Gefahr des Gewinners versandt. Die Gefahr des zufälligen Untergangs des Sachpreises geht mit Übergabe des Gewinns an die von JSA (oder einem von JSA beauftragten Kooperationspartner) beauftragte Transportperson auf den Gewinner über. Die Barauszahlung von Sachpreisen ist ausgeschlossen. Kommt eine Lieferung des Gewinns aus Gründen, die von JSA nicht zu vertreten sind, nicht zustande, verfällt der Gewinn. Ansprüche gegen JSA sind dann ausgeschlossen.

(9) Bei Reisegewinnen erfolgen Benachrichtigung, Organisation und Abwicklung entweder durch JSA oder einen von JSA beauftragten Kooperationspartner. Die Reise muss zu den festgesetzten Terminen durchgeführt werden. Andernfalls verfällt der Anspruch auf den Reisegewinn ersatzlos. Mit Bestätigung der Reise anerkennt der Gewinner die Reisebedingungen des Veranstalters. Die Kosten der An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise (Flughafen, Bahnhof, etc.) hat der Gewinner zu tragen. Des Weiteren trägt er auch sämtliche privaten Kosten (Minibar, Telefon, etc.), die während der Reise entstehen.

(10) Gewinnansprüche sind höchstpersönliche Ansprüche und nicht auf Dritte übertragbar.

(11) Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist ausschließlich der Gewinner verantwortlich.

§ 7 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

JSA behält sich stets vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Dieses Recht wird JSA insbesondere dann ausüben, wenn aus technischen Gründen oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht (mehr) gewährleistet werden kann. Technische Gründe können insbesondere Schadprogramme oder Manipulationen der für die Durchführung des Gewinnspiels eingesetzten Hard- und Software sein. Sofern eine Beendigung des Gewinnspiels schuldhaft durch einen Teilnehmer verursacht wurde, kann JSA von diesem Teilnehmer den Ersatz des durch die vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels entstandenen Schaden verlangen.

§ 8 Datenschutz

(1) Soweit der Teilnehmer keine zusätzliche Einwilligung zur weiteren Verarbeitung und Nutzung seiner im Rahmen der Teilnahme am Gewinnspiel gemachten Angaben inklusive seiner persönlichen Daten erteilt, werden diese ausschließlich zur Auswertung des Gewinnspiels und der Ermittlung des Gewinners von JSA elektronisch in maschinenlesbarer Form gespeichert, verarbeitet und genutzt. Nach Durchführung des Gewinnspiels werden die vorgenannten Daten gelöscht.

(2) Bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Teilnehmers beachtet die JSA die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Der Teilnehmer kann jederzeit seine Einwilligung zur Speicherung und Verwendung seiner Daten per E-Mail an social@jochen-schweizer-arena.de widerrufen. Mit der Löschung der Daten ist die Teilnahme an der Verlosung ausgeschlossen.

(3) Übermittlung der Daten des Teilnehmers durch JSA an Kooperationspartner zum Zwecke des Versands der Gewinne sind möglich.

§ 9 Haftung

 
(1) JSA wird mit Aushändigung des Gewinns bzw. Preises von allen Verpflichtungen frei. Für Sach- und/oder Rechtsmängel des Gewinns haftet JSA nicht, es sei denn JSA hat den Sach- oder Rechtsmangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verschwiegen.

(2) Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.

(3) JSA haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme an Gewinnspielen bzw. Preisausschreiben entstehen können, es sei denn, dass solche Schäden von JSA (deren Organen, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen) vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden.

§ 10 Ausschluss des Rechtswegs, Salvatorische Klausel

(1) Bezüglich der Durchführung des Gewinnspiels und der Gewinnziehung ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

(2) Sollten einzelne Regelungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen nicht berührt.

 
 

Stand: 07/2023

 Jochen Schweizer Arena GmbH