Teilnahmebedingungen für Facebook- und Instagram-Gewinnspiele der Jochen Schweizer Arena GmbH
Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und Instagram und wird in keiner Weise von Facebook oder Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Alleinige Ansprechpartnerin der Gewinnspielteilnehmer ist die Jochen Schweizer Arena GmbH, Ludwig-Bölkow-Allee 1, 82024 Taufkirchen, Bundesrepublik Deutschland, die Facebook und Instagram von etwaigen Ansprüchen, die Gewinnspielteilnehmer im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel gegen Facebook oder Instagram geltend machen, insoweit freistellt.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen gelten für das Instagram-Gewinnspiel „Zeig deinen Arena-Moment“ der Jochen Schweizer Arena GmbH, Ludwig-Bölkow-Allee 1, 82024 Taufkirchen, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Geschäftsführer Michael Kiesl und Etienne Herr (nachfolgend „JSA“ oder Ausrichterin genannt).
§ 2 Anwendbares Recht der Bundesrepublik Deutschland
(1) Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und JSA unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Regelungen.
(2) Verbraucher ist gemäß der Regelung des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Sind Sie Verbraucher, gilt die unter § 2 Absatz 1 dieser Teilnahmebedingungen getroffene Rechtswahl nur insoweit, als Ihnen hierdurch nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, entzogen wird.
§ 3 Gewinnspiel
(1) Das Gewinnspiel wird von JSA im Zeitraum vom 3. August 2026, 00:00 Uhr, bis 30. August 2026, 23:59 Uhr (jeweils MESZ) auf Instagram durchgeführt.
(2) Der Teilnehmer nimmt am Gewinnspiel teil, indem er sämtliche Anforderungen des Gewinnspiels erfüllt. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt der Teilnehmer, dass er diese Teilnahmebedingungen von JSA gelesen, verstanden und akzeptiert hat.
(3) Mitteilungen an JSA erfolgen an folgende Adresse: Jochen Schweizer Arena GmbH, Ludwig-Bölkow-Allee 1, 82024 Taufkirchen, Bundesrepublik Deutschland, oder via E-Mail an social@jochen-schweizer-arena.de.
§ 4 Teilnahme
(1) Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat.
(2) Weitere Voraussetzung für die Teilnahme am Gewinnspiel ist, dass sämtliche Angaben zur Person und den Kontaktdaten wahr sind sowie das für die Teilnahme genutzte Instagram-Profil öffentlich ist.
(3) Die Teilnahme am Gewinnspiel und die damit verbundene Gewinnchance ist kostenlos und unabhängig vom Erwerb von Waren und/oder der Inanspruchnahme entgeltlicher und/oder unentgeltlicher Dienstleistungen und/oder der Einwilligung des Teilnehmers, Werbung (z. B. in Form von E-Mail-Newslettern) für Produkte und/oder Dienstleistungen von JSA zu erhalten.
(4) Die Teilnahme erfolgt durch die Veröffentlichung eines Fotos oder Reels aus der Jochen Schweizer Arena auf dem eigenen öffentlichen Instagram-Profil unter Markierung von @jochenschweizerarena und Verwendung des Kampagnen-Hashtags [#Kampagnenhashtag]. Pro Person sind mehrere Beitragseinreichungen erlaubt.
(5) Enthält der Beitrag weitere erkennbare Personen, versichert der Teilnehmer mit seiner Einreichung, dass er deren Einverständnis zur Veröffentlichung und zur Verwendung durch JSA im Rahmen dieses Gewinnspiels eingeholt hat.
§ 5 Ausschluss und nachträglicher Ausschluss am Gewinnspiel
(1) Gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter von JSA und deren Angehörige sowie Gewinnspielvereine und deren Mitglieder sind von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen.
(2) JSA ist jederzeit berechtigt, Teilnehmer zu disqualifizieren oder von der zukünftigen Teilnahme an Gewinnspielen auszuschließen, wenn diese gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen bzw. den Ablauf des Gewinnspiels, insbesondere dessen technische Abläufe, stören und/oder manipulieren oder dies versuchen und/oder in sonst unfairer Art und Weise versuchen, das Gewinnspiel zu beeinflussen (also z. B. Verwendung von unlauteren Hilfsmitteln oder sonstigen Manipulationen, um sich Vorteile zu verschaffen). Bei Vorliegen eines der vorgenannten Fälle ist JSA berechtigt, auch nachträglich Gewinne abzuerkennen oder zurückzufordern.
(3) Nicht berücksichtigt werden Beiträge von privaten Profilen, Beiträge ohne Markierung von @jochenschweizerarena oder ohne den Kampagnen-Hashtag sowie Beiträge, die gegen geltendes Recht, die Nutzungsbedingungen von Instagram/Meta oder die guten Sitten verstoßen.
§ 6 Durchführung und Abwicklung
(1) JSA führt das Gewinnspiel durch und wählt die Preise hierfür aus.
(2) Im Rahmen dieses Gewinnspiels werden insgesamt fünf Gewinner ermittelt: vier wöchentliche Gewinner („Shot der Woche“) sowie ein Kreativitäts-Pick über die Gesamtkampagne.
(3) Ermittlung der vier wöchentlichen Gewinner: Am Wochenende jeder Kampagnenwoche stellt JSA aus den in dieser Woche eingegangenen gültigen Beiträgen eine Auswahl von drei bis vier Beiträgen zusammen (Shortlist). Diese Shortlist wird über einen Instagram-Story-Poll auf @jochenschweizerarena zur öffentlichen Abstimmung veröffentlicht. Der Beitrag mit den meisten Stimmen im Poll gewinnt. Die Ermittlung erfolgt jeweils am 10. August, 17. August, 24. August und 31. August 2026.
(4) Ermittlung des Kreativitäts-Picks: Nach Ende der Kampagne wählt JSA aus allen im gesamten Teilnahmezeitraum eingegangenen gültigen Beiträgen einen Beitrag als „Kreativitäts-Pick“ aus. Die Auswahl erfolgt nach kreativen und redaktionellen Kriterien und liegt im alleinigen Ermessen von JSA. Die Bekanntgabe erfolgt am 31. August 2026 zusammen mit dem letzten wöchentlichen Gewinner.
(5) JSA informiert die jeweiligen Gewinner binnen sieben Werktagen durch eine private Nachricht auf Instagram und einen Post in der kanaleigenen Story. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass JSA berechtigt ist, seinen Instagram-Namen im Rahmen der Bekanntgabe der Gewinner auf www.instagram.com/jochenschweizerarena/ zu veröffentlichen.
(6) JSA sendet den Gewinnern mittels persönlicher Nachricht jeweils eine Gewinnmitteilung mit der Bitte, innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Gewinnmitteilung die E-Mail-Adresse, an die der Gewinn versendet werden soll, mitzuteilen. Teilt der Gewinner JSA die E-Mail-Adresse nicht oder nicht fristgemäß mit, verfällt sein Gewinnanspruch ersatzlos. JSA versendet den digitalen Gutschein direkt nach Erhalt der E-Mail-Adresse.
(7) Pro Teilnehmer ist im Rahmen dieses Gewinnspiels nur ein Gewinn möglich.
(8) Der Gewinn wird ausschließlich in Form eines digitalen Erlebnis-Gutscheins per E-Mail versandt. Die Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen. Gewinnansprüche sind höchstpersönliche Ansprüche und nicht auf Dritte übertragbar. Ist die Übergabe des Gewinns nicht oder nur unter für JSA unzumutbaren Umständen möglich, erhält der jeweilige Gewinner einen gleichwertigen Gewinnersatz.
(9) Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist ausschließlich der Gewinner verantwortlich.
§ 7 Preise und Gutschein-Bedingungen
(1) Als Preise werden vergeben:
- 4× Erlebnis-Gutschein für zwei Personen (für die vier wöchentlichen Gewinner „Shot der Woche“)
- 1× Erlebnis-Gutschein für vier Personen (für den Kreativitäts-Pick)
(2) Die Erlebnis-Gutscheine sind einlösbar für ein Erlebnis der Wahl des Gewinners aus dem regulär buchbaren Angebot der Jochen Schweizer Arena, insbesondere Windkanal, Welle und VR. Ausdrücklich ausgenommen sind Exklusiv-Sessions, Privat-Sessions und Coachings. Verpflegung ist nicht enthalten.
(3) Die Erlebnis-Gutscheine werden digital per E-Mail ausgestellt. Die Einlösung erfolgt innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist (drei Jahre zum Jahresende). Der Gutschein selbst ist nicht übertragbar und kann nicht gegen Bargeld eingetauscht werden. Der Gewinner ist berechtigt, seine Begleitpersonen frei zu wählen. Die Einlösung erfolgt nach Verfügbarkeit; eine Voranmeldung ist erforderlich.
§ 8 Nutzungsrechte an eingereichten Beiträgen
(1) Mit der Teilnahme räumt der Teilnehmer JSA das nicht-ausschließliche, zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht ein, den eingereichten Beitrag im Rahmen des laufenden Gewinnspiels auf dem Instagram-Account @jochenschweizerarena zu reposten, insbesondere in Instagram-Stories und Story-Highlights.
(2) Für jede darüber hinausgehende Nutzung des Beitrags — insbesondere für Werbeanzeigen, Newsletter, die Website oder andere Marketingkanäle von JSA — wird JSA den Teilnehmer separat per Direktnachricht anfragen. Eine solche weitergehende Nutzung erfolgt nur mit ausdrücklicher, gesonderter Zustimmung des Teilnehmers.
(3) Der Teilnehmer versichert mit der Einreichung, dass er der Urheber des Beitrags ist und dass er über alle erforderlichen Rechte am Beitrag verfügt, um die vorstehenden Nutzungsrechte einzuräumen.
§ 9 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
JSA behält sich stets vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Dieses Recht wird JSA insbesondere dann ausüben, wenn aus technischen Gründen oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht (mehr) gewährleistet werden kann. Technische Gründe können insbesondere Schadprogramme oder Manipulationen der für die Durchführung des Gewinnspiels eingesetzten Hard- und Software sein. Sofern eine Beendigung des Gewinnspiels schuldhaft durch einen Teilnehmer verursacht wurde, kann JSA von diesem Teilnehmer den Ersatz des durch die vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels entstandenen Schadens verlangen.
§ 10 Datenschutz
(1) Soweit der Teilnehmer keine zusätzliche Einwilligung zur weiteren Verarbeitung und Nutzung seiner im Rahmen der Teilnahme am Gewinnspiel gemachten Angaben inklusive seiner persönlichen Daten erteilt, werden diese ausschließlich zur Auswertung des Gewinnspiels und der Ermittlung des Gewinners von JSA elektronisch in maschinenlesbarer Form gespeichert, verarbeitet und genutzt. Nach Durchführung des Gewinnspiels werden die vorgenannten Daten gelöscht.
(2) Bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Teilnehmers beachtet JSA die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Der Teilnehmer kann jederzeit seine Einwilligung zur Speicherung und Verwendung seiner Daten per E-Mail an social@jochen-schweizer-arena.de widerrufen. Mit der Löschung der Daten ist die Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen.
(3) Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung von JSA unter jochen-schweizer-arena.de/datenschutz einsehbar.
§ 11 Haftung
(1) JSA wird mit Aushändigung des Gewinns bzw. Preises von allen Verpflichtungen frei. Für Sach- und/oder Rechtsmängel des Gewinns haftet JSA nicht, es sei denn JSA hat den Sach- oder Rechtsmangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verschwiegen.
(2) Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.
(3) JSA haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme an Gewinnspielen bzw. Preisausschreiben entstehen können, es sei denn, dass solche Schäden von JSA (deren Organen, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen) vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden.
§ 12 Ausschluss des Rechtswegs, Salvatorische Klausel
(1) Bezüglich der Durchführung des Gewinnspiels und der Gewinnermittlung ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
(2) Sollten einzelne Regelungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen nicht berührt.
Stand: 07/2026 · Jochen Schweizer Arena GmbH